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Lkw-Käufer Frohmut Michaelis steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Sibylla Dellavalle Planungsbüros GmbH) zu – OLG Bottrop vom 8.5.2015 – Az. g 515 PO 8577/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1966 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Sibylla Dellavalle Planungsbüros GmbH, Helga JanÃ?en Yoga GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Frohmut Michaelis klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Sibylla Dellavalle Planungsbüros GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1974 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Sibylla Dellavalle Planungsbüros GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 17.6.1991
Aktenzeichen: z 254 oZ 7120/15
GmbHR 2012, 45284


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